Vorhalten von Geobasisdaten des Liegenschaftskataster

Grund und Boden sind von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft. Zur Sicherung des Grundeigentums und für einen geordneten Grundstücksverkehr ist neben dem Grundbuch das Liegenschaftskataster notwendig. Das Liegenschaftskataster ist seit seiner Entstehung vor mehr als 150 Jahren der einzige flächendeckende und aktuell gehaltene Nachweis aller Liegenschaften im Lande. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung.

Loseblatt Grundbuch (in analoger Form)

Loseblatt Grundbuch (in analoger Form)


Im Liegenschaftskataster unseres Landes sind alle rund 10 Millionen Flurstücke und ca. 4 Millionen Gebäude nachgewiesen und beschrieben. Einsicht auf Eigentümerinformation, die im Automatisierten Liegenschaftskataster geführt werden, erhält nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.

Geobasisdaten des Liegenschaftskataster

Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)  Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)
Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)


Wesentliche Bestandteile des Liegenschaftskatasters sind das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und die Katasterkarten, die nahezu vollständig als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) zur Verfügung stehen. In dieser Form ist das Liegenschaftskataster Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme und insgesamt auf die Bedürfnisse unserer multimedialen Kommunikationsgesellschaft ausgerichtet. ALB und ALK werden in wenigen Jahren integriert im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS geführt.

Zum Inhalt des Liegenschaftskatasters gehören Angaben zur Festlegung der Flurstücksgrenzen, zur Fläche, Lage, Nutzung, Angaben zu Gebäuden, die Landes-, Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen und topographische Einzelobjekte. In Übereinstimmung mit dem Grundbuch werden die Eigentümerangaben nachrichtlich geführt. Hinzu kommen Aussagen über Bodenordnungsmaßnahmen, die Klassifizierung von Straßen und Gewässern und sonstige öffentlich-rechtliche Festlegungen wie z.B. die Bodenschätzungsergebnisse der Finanzverwaltung.

Die bei Katastervermessungen und Grenzfeststellungen erstellten Unterlagen wie Fortführungsrisse, Messurkunden oder Veränderungsnachweise, ermittelte Maßzahlen, Koordinaten und Flächenberechnungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Mit diesen Unterlagen ist es jederzeit möglich, die Übereinstimmung zwischen der örtlichen Lage der Grenzpunkte und ihrer Festlegung im Liegenschaftskataster zu überprüfen und fehlende Grenzzeichen wieder herzustellen. Die Unterlagen des Liegenschaftskatasters sind auch für die Nachvollziehbarkeit der Flurstücksentwicklung von entscheidender Bedeutung. Grenzstreitigkeiten und Grenzprozesse sind daher trotz enger Parzellierung und hoher Bodenwerte selten.

Unterlagen für die Katasterfortführungsvermessung
Unterlagen für die Katasterfortführungsvermessung